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Entscheidungen zu "§ 136 Abs. 2 AMG"

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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 A 2287/06 vom 17.11.2008

Es spricht vieles dafür, als "Mitteilung von Mängeln bei der Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit" im Sinne von § 136 Abs. 2 AMG nur einen förmlichen Mängelbescheid anzusehen; Mindestvoraussetzung ist jedenfalls, dass es sich um eine Mitteilung im eigentlichen Nachzulassungsverfahren handelt; eine Bekanntgabe von Gründen für die Ablehnung der Aufnahme in die Traditionsliste genügt insoweit nicht.

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