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JuraForum.deUrteileVorschriftenAALG§ 23 Abs 8 ALG 

Entscheidungen zu "§ 23 Abs 8 ALG"

Übersicht

BSG – Urteil, B 5 R 32/07 R vom 14.08.2008

Erwerbsminderungsrentner müssen eine Absenkung des Zugangsfaktors (Rentenabschlag) auch dann hinnehmen, wenn sie bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Abweichung von BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr 3). Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung ist nicht verfassungswidrig.

BSG – Urteil, B 5 R 98/07 R vom 14.08.2008

Die Witwenrente ist mit einem abgesenkten Zugangsfaktor zu berechnen, wenn der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahrs verstorben ist. Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Hinterbliebenenrenten ist nicht verfassungswidrig.

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