Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenAAktG§ 122 III AktG 

Entscheidungen zu "§ 122 III AktG"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 1/05 vom 15.02.2005

1. Im gerichtlichen Verfahren auf Ermächtigung eines Minderheitsaktionärs zur Einberufung einer Hauptversammlung ist für die Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit und Dringlichkeit des Einberufungsverlangens nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Entscheidung des Landgerichts als letzter Tatsacheninstanz abzustellen.

2. Eine beabsichtigte Beschlussfassung über Maßnahmen der Geschäftsführung kann ein Einberufungsverlangen nur dann rechtfertigen, wenn hierfür ausnahmsweise eine Entscheidungszuständigkeit der Hauptversammlung nach den vom BGH in der "Holzmüller-Entscheidung" und der "Gelatine-Entscheidung" entwickelten Grundsätzen gegeben ist.

Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 122 III AktG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum