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Entscheidungen zu "§ 2 b Nr. 1 Satz 2 AKB"

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OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 23/2000 vom 15.11.2000

Leitsatz:

Wird ein Kraftfahrzeug von einem unberechtigten Fahrer in Gebrauch genommen und verursacht dieser einen Unfall, kann sich der Haftpflichtversicherer gegenüber dem Geschädigten unabhängig davon auf die sich aus § 158 c Abs. 3,4 VVG ergebenden Haftungsbeschränkungen berufen, ob der Halter durch sein Verschulden die Benutzung des Fahrzeugs ermöglicht hat.

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