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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAGG§ 2 Abs. 1 Nr. 4 AGG 

Entscheidungen zu "§ 2 Abs. 1 Nr. 4 AGG"

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 27.06 vom 25.07.2007

Die Satzung eines ärztlichen Versorgungswerks, welche die Hinterbliebenenversorgung auf Witwen und Witwer beschränkt und damit überlebende Lebenspartner ausschließt, verstößt bei typisierender Betrachtung gegenwärtig nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot; eine Bevorzugung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft ist wegen des der Ehe zukommenden besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes und der unterschiedlichen Versorgungssituation bei Ehen und Lebenspartnerschaften zulässig, wenn auch nicht zwingend geboten.

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