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JuraForum.deUrteileVorschriftenAAGBG§ 9 Cb Abs. 1 AGBG 

Entscheidungen zu "§ 9 Cb Abs. 1 AGBG"

Übersicht

BGH – Urteil, VII ZR 73/00 vom 06.07.2000

AGBG § 8

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauverträge enthaltene Klausel:

"Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die anteilige Prämie wird mit 2,5 Promille von der Schlußsumme in Abzug gebracht. ..." unterliegt gemäß § 8 AGB-Gesetz nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGB-Gesetz.

AGBG § 8, § 9 Bf, Cb Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages benachteiligt den Klauselgegner unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:

"Für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0,5 % von der Schlußsumme in Abzug gebracht."

BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - VII ZR 73/00 -
OLG München
LG Passau

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