1. Zu Ansprüchen gegen die konsortialführende Bank aus der Begebung einer ausländischen Anleihe.
2. Englischem Recht unterliegende Anleihebedingungen sind auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen AGBG (a.F.) hin zu überprüfen, wenn der entsprechende Vertrag einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 12 AGBG (a.F.) aufweist oder wenn das Ergebnis bei der Beurteilung nach englischem Recht mit den wesentllichen Grundsätzen des AGBG (a.F.) unvereinbar wäre.
1. Zu Ansprüchen gegen die konsortialführende Bank aus der Begebung einer ausländischen Anleihe
2. Englischem Recht unterliegende Anleihebedingungen sind auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen AGBG (a.F.) hin zu überprüfen, wenn der entsprechende Vertrag einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 12 AGBG (a.F.) aufweist oder wenn das Ergebnis bei der Beurteilung nach englischem Recht mit den wesentlichen Grundsätzen des AGBG (a.F.) unvereinbar wäre.
1. Zu Ansprüchen gegen die konsortialführende Bank aus der Begebung einer ausländischen Anleihe.
2. Englischem Recht unterliegende Anleihebedingungen sind auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen AGBG (a.F.) hin zu überprüfen, wenn der entsprechende Vertrag einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 12 AGBG (a.F.) aufweist oder wenn das Ergebnis bei der Beurteilung nach englischem Recht mit den wesentlichen Grundsätzen des AGBG (a.F.) unvereinbar wäre.