Zur Frage der Wirksamkeit einer AGB-Klausel des Leasinggebers, in der die Gefahr des zufälligen Untergangs des Leasingguts (hier: PKW) auf den Leasingnehmer abgewälzt worden ist, ohne dass der Leasinggeber sich nicht auch verpflichtet hat, ihm etwaige Ansprüche aus der Verletzung seines Eigentums an der Leasingsache abzutreten. Zur Klärung dieser Frage ist die Revision zugelassen worden.
§ 9 ABGB (außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrages)
Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Leasingvertrages für den Fall vor, dass der kaufmännische Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, so ist von diesem Kündigungsgrund nicht ohne weiteres der Umstand erfasst, dass das Unternehmen des Leasingnehmers den Geschäftsbetrieb einstellt. Die Aufgabe des Geschäftsbetriebes als solche rechtfertigt eine fristlose Kündigung gegenüber dem Leasingnehmer grundsätzlich nicht.