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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 30.11.2000, Aktenzeichen: 2 S 2061/98 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 2 S 2061/98

Urteil vom 30.11.2000


Leitsatz:1. Einer selbständig tätigen juristischen oder natürlichen Person erwachsen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb einer Gemeinde nur dann besondere wirtschaftliche Vorteile, wenn zwischen den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten und dem Kurbetrieb oder dem Fremdenverkehr ein konkreter Zusammenhang besteht (hier verneint für den privaten Träger eines zugelassenen Fachkrankenhauses für Psychiatrie).

2. Sieht eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung vor, dass die Beitragsschuld bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums (Kalenderjahr) entsteht, müssen die Mehreinnahmen des Beitragspflichtigen, nach denen der Beitrag bemessen werden soll, in diesem Zeitpunkt ermittelbar sein. Das ist nicht der Fall, wenn die Satzung die Mehreinnahmen des laufenden Bemessungszeitraums der Beitragsbemessung zugrundelegt.
Rechtsgebiete:FVAbgG, KAG, SGB V
Vorschriften:FVAbgG § 1 Abs. 1, FVAbgG § 1 Abs. 3, KAG § 11 a, KAG § 2 Abs. 1 S. 2, SGB V § 73 Abs. 4, SGB V § 107 Abs. 1, SGB V § 108 Nr. 3,
Stichworte:Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteile besondere wirtschaftliche, Krankenhaus zugelassenes, Beitragssatzung, Beitragsschuld Entstehung,
Verfahrensgang:VG Freiburg 1 K 1963/95 vom 24.09.1997

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