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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 29.07.2008, Aktenzeichen: 9 S 3090/07 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 9 S 3090/07

Urteil vom 29.07.2008


Leitsatz:Fahrgeldeinnahmen eines Personenbeförderungsunternehmens sind die Erträge aus dem Fahrkartenverkauf nach dem als Beförderungsentgelt genehmigten Tarif. Für Fahrgeldausfälle, die dadurch entstehen, dass der Beförderungsunternehmer kraft gesetzlicher Verpflichtung zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist, sind Ausgleichszahlungen zu leisten, die sich danach bemessen, was ein nicht Behinderter für die Beförderung zu entrichten hat. Allgemeine Abgeltungszahlungen oder andere allgemeine Zuschüsse der öffentlichen Hand - etwa zur Förderung des Personennahverkehrs - sind nicht einzubeziehen, auch wenn sie zur Ertragssteigerung bei den aus sozialpolitischen Gründen nicht kostendeckend befördernden Unternehmen beitragen sollen.
Rechtsgebiete:SGB IX, PBefG
Vorschriften:SGB IX § 145, SGB IX § 148, PBefG § 39,
Stichworte:Unentgeltliche Beförderung, Verbundtarif, Haustarif, Beförderungsentgelt, Verkehrsverbund, Ausgleichszahlungen, Subvention, Öffentlicher Personennahverkehr, Zuschuss,
Verfahrensgang:VG Stuttgart, 9 K 2616/07 vom 23.11.2007

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