Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 28.10.2005, Aktenzeichen: 5 S 1382/04 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 5 S 1382/04

Urteil vom 28.10.2005


Leitsatz:1. Ein nur mittelbar Planbetroffener kann sich nicht darauf berufen, dass dem Vorhabenträger die Antragsberechtigung für das Planfeststellungsverfahren fehle.

2. Zum Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens zu Erschütterungsimmissionen, wenn plausible (bauliche/technische) Gründe eine relevante Mehrbelastung gegenüber dem bisherigen Bahnbetrieb ausgeschlossen erscheinen lassen.

3. Zur Plausibilität einer auf der Grundlage der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV durchgeführten Lärmberechnung bei Schienenwegen, wenn Y-Stahlschwellen verwendet werden, die in Tabelle C als Fahrbahnart nicht aufgeführt sind.

4. Führt die vorhabenbedingte Verlegung der Zufahrt zu einem gewerblich genutzten Grundstück (hier: Spedition) zu innerbetrieblichen Erschwernissen und zur Notwendigkeit baulicher Veränderungen bzw. Umgestaltungen, so obliegt es dem Betriebsinhaber, hierauf und auf die finanzielle Größenordnung des Kostenaufwands bzw. eines Schadens im Planfeststellungsverfahren hinzuweisen.
Rechtsgebiete:AEG, 16. BImSchV, LVwVfG
Vorschriften:AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, AEG § 20 Abs. 2, 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.2, LVwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2,
Stichworte:Wieslauftalbahn, Vorhabenträger, Antragsberechtigung, Streckenverlängerung, Sanierung, Vorbelastung, Lärmberechnung, Erschütterungen, Sachverständigengutachten, Ersatzzufahrt, Betriebliche Auswirkungen, Präklusion,

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 28.10.2005, Aktenzeichen: 5 S 1382/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 28.10.2005, 5 S 1382/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum