JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 28.06.2001, Aktenzeichen: 14 S 402/01
| Leitsatz: | 1. Die Pflichtmitgliedschaft des Inhabers einer Apotheke sowohl in der Industrie- und Handelskammer (IHK) als auch in der Landesapothekerkammer ist angesichts der Unterschiede in der Aufgabenstellung der beiden Kammern ebenso zulässig wie die daraus folgende doppelte Beitragspflicht. 2. Die in § 3 Abs. 4 Satz 2 IHK-G 1992 für den Fall der mehrfachen Beitragsbelastung vorgesehene pauschalierte Ermäßigung des IHK-Beitrags für Apothekeninhaber - Reduzierung der Bemessungsgrundlage auf ein Viertel des Gewerbeertrags oder Gewinns - liegt im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit. Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, die Bemessung des IHK-Beitrags allein am (regelmäßig niedrigeren) Ertrag aus dem Verkauf nicht apothekenpflichtiger Waren zu orientieren. |
| Rechtsgebiete: | IHK-G |
| Vorschriften: | IHK-G § 3 Abs. 4, |
| Stichworte: | IHK-Beitrag, Apotheker, Pflichtmitgliedschaft, Doppelmitgliedschaft, Beitragsermäßigung, |
| Verfahrensgang: | VG Stuttgart 4 K 4756/99 vom 29.09.2000 |
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