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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 28.04.2005, Aktenzeichen: 2 S 677/04 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 2 S 677/04

Urteil vom 28.04.2005


Leitsatz:1. Für die Frage, ob im Sinne von § 2 Abs. 3 RGebStV von einer gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgeräts "für einen Zeitraum bis zu drei Monaten" auszugehen ist, ist maßgeblich auf den der Vermietung zugrunde liegenden Mietvertrag abzustellen und nicht auf eine Feststellung der Mietdauer "im Nachhinein".

2. Im Falle gewerblicher Vermietung eines Rundfunkempfangsgeräts ist eine Schätzung der tatsächlichen, für die Zahlungspflicht nach § 2 Abs. 3 RGebStV maßgeblichen Leistungsgrundlagen nicht zulässig.
Rechtsgebiete:RGebStV
Vorschriften:RGebStV § 2 Abs. 3, RGebStV § 4,
Stichworte:Gewerblicher Vermieter, Vermietung bis zu drei Monaten, Mietvertrag Maßgeblichkeit, Zahlungsverpflichtung Schätzung,
Verfahrensgang:VG Stuttgart 3 K 2471/03 vom 10.12.2003

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