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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 27.06.2002, Aktenzeichen: 2 S 807/01 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 2 S 807/01

Urteil vom 27.06.2002


Leitsatz:1. Geht es im Falle eines Abwasserbeitrags für ein Hinterliegergrundstück um den durch die Anschlussmöglichkeit vermittelten dauerhaften wirtschaftlichen Vorteil, so ist deren rechtliche Sicherung erforderlich, für die regelmäßig auch eine privat-rechtliche und - da die Dauerhaftigkeit gefordert ist - dingliche Sicherung, wie etwa eine Grunddienstbarkeit, ausreicht. Die Übernahme einer Baulast durch den Eigentümer des Anliegergrundstücks ist nicht erforderlich.

2. Sieht eine Beitragssatzung für die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung die Genehmigung durch die Gemeinde vor, so beschränkt sich diese Vorgabe nicht auf eine Verfahrensregelung für die technische Durchführung des Anschlusses, sondern stellt ein (weiteres) materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Entstehung der Beitragspflicht dar.
Rechtsgebiete:KAG
Vorschriften:KAG § 10,
Stichworte:Anschluss, Anschlussmöglichkeit, rechtliche Sicherung, Grunddienstbarkeit, Baulast, Genehmigung,
Verfahrensgang:VG Sigmaringen 8 K 1652/99 vom 20.07.2000

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