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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 27.02.2003, Aktenzeichen: 5 S 1279/01 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 5 S 1279/01

Urteil vom 27.02.2003


Leitsatz:1. Die bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthafte Fortsetzungsfeststellungsklage ist u.a. nur dann zulässig, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie in Form der Untätigkeitsklage verfrüht erhoben war und bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses nicht mehr zulässig werden konnte.

2. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 1 und 2 VwGO ist, dass der Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts die der Sache nach erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält, welche die Behörde für eine Sachentscheidung über den Antrag benötigt. Einem Bauantrag i. S. des § 52 LBO müssen deshalb die in der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO - genannten Bauvorlagen beigefügt sein. Ist der Antrag unvollständig, wird die Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO nicht ausgelöst.

3. Die Ein- bzw. Zwei-Monatsfrist des § 54 Abs. 4 LBO, innerhalb der die Baurechtsbehörde über den Bauantrag zu entscheiden hat, sobald die vollständigen Bauvorlagen und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen, ist eine Bearbeitungs-, Prüfungs-, Überlegungs- und Entscheidungsfrist, welche die Baurechtsbehörde grundsätzlich ausschöpfen darf, auch um Bauvorhaben, die nach der bestehenden Rechtslage zulässig, aber unerwünscht sind, durch Einleitung und Sicherung von Bebauungsplanänderungen zu verhindern.
Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, LBO, LBOVVO
Vorschriften:VwGO § 43 Abs. 1, VwGO § 75 Satz 1, VwGO § 75 Satz 2, VwGO § 75 Satz 3, VwGO § 91 Abs. 1, VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, VwGO § 127, BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 14, LBO § 52 Abs. 1, LBO § 52 Abs.2, LBO § 54 Abs. 4, LBOVVO § 2 Abs. 1, LBOVVO § 2 Abs. 3, LBOVVO § 4 Abs. 4, LBOVVO § 8 Abs. 2,
Stichworte:Bauantrag, Bauvorlagen, Entscheidungsfrist, Veränderungssperre, Negativplanung, Erledigung, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Untätigkeitsklage, Klageänderung, Anschlussberufung,
Verfahrensgang:VG Freiburg 8 K 516/99 vom 25.07.2000

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