JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 26.07.2001, Aktenzeichen: 13 S 2401/99
| Leitsatz: | Die nach Verurteilung wegen Heroinhandels auf § 47 Abs. 1 AuslG gestützte Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation mit schutzwürdigen familiären und sozialen Bindungen in Deutschland kann im Einzelfall im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK unverhältnismäßig sein, wenn eine Wiederholungsgefahr zu verneinen ist. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn der Ausländer die Muttersprache seiner Eltern noch in Grundzügen beherrscht. Auf die Möglichkeit einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung kann der Ausländer in solchen Fällen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung allenfalls dann verwiesen werden, wenn die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechts nach Ablauf der Frist voraussichtlich rechtlich in Betracht kommt. |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EMRK |
| Vorschriften: | AuslG § 47 Abs. 1, EMRK Art. 8, |
| Stichworte: | Ist-Ausweisung, Verhältnismäßigkeit, |
| Verfahrensgang: | VG Stuttgart 6 K 4413/97 vom 14.07.1998 |
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