JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 24.09.2008, Aktenzeichen: 13 S 1812/07
| Leitsatz: | 1. Zur Frage des Erwerbs der kosovarischen Staatsangehörigkeit bei Personen, die im Zeitpunkt der Unabhängigkeit ihren Wohnsitz nicht in dem Gebiet des neu gegründeten Staates Kosovo hatten und nicht beabsichtigen, jemals auf Dauer dorthin zurückzukehren. 2. Für männliche albanische Volkszugehörige, die aus dem Kosovo stammen, ihren Wehrdienst nicht abgeleistet haben und nicht im Besitz eines serbischen Reisepasses sind, besteht keine Möglichkeit, ihre reguläre Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG auf legale Weise und in zumutbarer Zeit zu erreichen. |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Vorschriften: | StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, StAG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, |
| Stichworte: | Einbürgerung, Kosovo, Mehrstaatigkeit, Serbien, Staatsangehörigkeit, |
| Verfahrensgang: | VG Sigmaringen, 1 K 353/04 vom 08.12.2004 |
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