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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 23.07.2008, Aktenzeichen: 11 S 2889/07 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 11 S 2889/07

Urteil vom 23.07.2008


Leitsatz:1. Soweit es um die Befristung der Wirkungen von bis zum 30.04.2006 (Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2004/38/EG - Freizügigkeitsrichtlinie) bestandskräftig gewordenen Ausweisungen von Unionsbürgern geht, sind auch im Befristungsverfahren nur die Anforderungen des bisherigen gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes einzuhalten. Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Sperrwirkungen als Dauereingriff in das Freizügigkeitsrecht mit Blick auf die Anforderungen des § 6 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU noch aufrecht erhalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243).

2. Die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts ist auch insoweit maßgeblich, als es um die Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Dauer der Sperrfrist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU geht.

3. Art. 8 EMRK steht der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Einwanderers der zweiten Generation wegen Eigentumsdelikten (hier: gewerbsmäßig begangene Einbruchdiebstähle mit einem Gesamtwert der Beute von ca. 70.000,-- EUR) bei Vorliegen einer qualifizierten Wiederholungsgefahr nicht in jedem Fall entgegen.

4. Im Rahmen der bei Befristungsentscheidungen nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU vorzunehmenden Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Sperrwirkungen gemessen an § 6 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU heute (noch) gerechtfertigt ist, ist die Dauer der Haftstrafen, die zur Ausweisung geführt haben, nur von begrenzter Aussagekraft. Es ist daher in der Regel ermessensfehlerhaft, die Dauer dieser Haftstrafen bei der Bemessung der Sperrfrist maßgeblich zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:FreizügG EU, AuslG, EGRL, EMRK, LVwVfG, VwGO, ZPO
Vorschriften:FreizügG EU § 7 Abs. 2 Satz 2, FreizügG EU § 7 Abs. 2 Satz 3, FreizügG EU § 6, AuslG 1990 § 8 Abs. 2 Satz 1, EGRL 04/38 Art. 28, EMRK Art. 8 Abs. 1, EMRK Art. 8 Abs. 2, LVwVfG § 28, VwGO § 114 Satz 2, ZPO § 264 Nr. 2,
Stichworte:Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, Unionsbürger, Faktischer Inländer,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe, 3 K 2117/06 vom 16.04.2007

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