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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 23.03.2001, Aktenzeichen: 5 S 428/00 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 5 S 428/00

Urteil vom 23.03.2001


Leitsatz:Es kann abwägungsfehlerfrei sein, wenn die Planungsbehörde eine Variante, die über das geplante, im Bedarfsplan als vordringlich eingestufte Straßenbauvorhaben (hier: Umgehung von Mühlhausen) hinausgeht, unter Hinweis darauf verwirft, dass ein wesentlicher Teilabschnitt (hier: Umgehung von Eichtersheim) nur als weiterer Bedarf ausgewiesen und deshalb nach der am Bedarfsplan orientierten Finanzierungspraxis des Baulastträgers in absehbarer Zeit mit einer planerischen Verwirklichung nicht zu rechnen sei.
Rechtsgebiete:FStrG, FStrAbG
Vorschriften:FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, FStrAbG § 1 Abs. 1,
Stichworte:Planfeststellung, Abwägung, Variantenvergleich, Bedarfsplan, vordringlicher Bedarf, weiterer Bedarf, Finanzierungspraxis,

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