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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 21.11.2001, Aktenzeichen: 11 S 1822/01 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 11 S 1822/01

Urteil vom 21.11.2001


Leitsatz:1. Zur Frage des Erlöschens einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt.

2. Ein Ausnahmefall vom Regel-Anspruchstatbestand des § 25 Abs. 3 Satz 1 AuslG liegt regelmäßig vor, wenn die Ehegatten zwar noch in häuslicher Gemeinschaft leben, jedoch ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Dies gilt auch dann, wenn - etwa bei einem Ruhen des Scheidungsverfahrens - nicht abzusehen ist, ob und wann es zu einer Scheidung kommen wird.

3. Will die Behörde eine rechtswidrige unbefristete Aufenthaltserlaubnis zurücknehmen, hat sie bei der Ausübung des Rücknahmeermessens die für und die gegen die Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen und gegeneinander abzuwägen. Sie hat dabei die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte, die Grundrechte und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen.

4. Die Umstände des Einzelfalls sind maßgeblich dafür, ob bei einer Wiederaufnahme der eheliche Lebensgemeinschaft nach zeitweisem Getrenntleben das Erfordernis der Ehebestandszeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AuslG a.F. neu erfüllt werden muss.
Rechtsgebiete:AuslG, LVwVfG, VwGO
Vorschriften:AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a.F., AuslG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a.F., AuslG § 24 Abs. 1 Nr. 1, AuslG § 25 Abs. 3 Satz 1, AuslG § 30 Abs. 2, AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 2, AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3, AuslG § 70 Abs. 1, AuslG § 72 Abs. 2 Satz 1, AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2, LVwVfG § 40, LVwVfG § 48 Abs. 1, VwGO § 114 Satz 1,
Stichworte:Rechtsschutzinteresse, Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Regel-Anspruchstatbestand, Rücknahme, Ermessen, eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten, vorübergehendes Getrenntleben, Aufenthaltsbefugnis,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 8 K 1844/97 vom 18.05.2000

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