JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 21.06.2006, Aktenzeichen: A 3 S 258/06
| Leitsatz: | 1. Bestreitet der Kläger das Vorliegen eines verfahrensauslösenden Antrags und geht es ihm (nur) um die Beseitigung der ablehnenden Sachentscheidung und das Offenhalten der Möglichkeit, den Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts später zu beantragen, ist die isolierte Anfechtungsklage grundsätzlich statthaft. Ein Rechtsschutzinteresse besteht in derartigen Fällen jedenfalls dann, wenn bereits die Ablehnung des Antrags nachteilige materiell-rechtliche Wirkungen zeitigt. 2. Die Antragsfiktion des § 14 a Abs. 2 Satz 3 AsylVfG gilt auch für Kinder, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmung ins Bundesgebiet eingereist sind oder hier geboren wurden. |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Vorschriften: | AsylVfG § 14a, |
| Stichworte: | Isolierte Anfechtungsklage, Rechtsschutzinteresse, Asylantragsfiktion, Übergangsrecht, Rückwirkungsverbot, Iran, |
| Verfahrensgang: | VG Karlsruhe A 6 K 10990/05 vom 18.01.2006 |
Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 21.06.2006, Aktenzeichen: A 3 S 258/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 21.06.2006, A 3 S 258/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum