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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 20.09.2005, Aktenzeichen: 10 S 971/05 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 10 S 971/05

Urteil vom 20.09.2005


Leitsatz:Überlässt ein Kraftfahrzeug-Halter, dem das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt worden ist, das Fahrzeug dauerhaft einem Dritten zur alleinigen Nutzung, so steht dies der Vollstreckung der Fahrtenbuchauflage gegen den Halter nicht entgegen. Dem Halter obliegt es in diesem Fall, den Dritten dazu zu veranlassen, seinerseits ein den Anforderungen der Auflage entsprechendes Fahrtenbuch zu führen.
Rechtsgebiete:LVwVG, StVZO
Vorschriften:LVwVG § 20 Abs.1 Satz 2, LVwVG § 23, StVZO § 31a Abs. 2,
Stichworte:Fahrtenbuchauflage, Vollstreckung, Zwangsgeld, Kraftfahrzeughalter, Überlassung des Kraftfahrzeugs an einen Dritten, Führung des Fahrtenbuchs durch den Dritten, Stilllegung,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 3 K 3647/03 vom 11.10.2004

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