JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 20.02.2006, Aktenzeichen: 4 S 2954/04
| Leitsatz: | 1. Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im Ausland, die aus akutem Anlass bei Aufenthalt in der Nähe der Grenze notwendig geworden ist, sind auch dann ohne Beschränkung auf die entsprechenden Inlandskosten beihilfefähig, wenn sich der Beihilfeberechtigte bei Eintritt des akuten Anlasses nicht im Inland, sondern im Ausland aufgehalten hat. 2. Ein Beihilfeberechtigter hält sich im Ausland jedenfalls dann noch in der Nähe der Grenze auf, wenn er damit rechnen darf, mit dem Kraftfahrzeug ohne Schwierigkeiten nicht länger als etwa eine Stunde für die Wiedereinreise nach Deutschland zu benötigen. |
| Rechtsgebiete: | BVO |
| Vorschriften: | BVO § 13 Abs. 2 Nr. 3, |
| Stichworte: | Beihilfe, Auslandsaufwendungen, Kostenvergleich, Grenznähe, Teleologische Reduktion, Manipulationsgebühr, Fürsorgepflicht, |
| Verfahrensgang: | VG Sigmaringen 6 K 1122/03 vom 28.10.2004 |
Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 20.02.2006, Aktenzeichen: 4 S 2954/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 20.02.2006, 4 S 2954/04" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum