Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 19.07.2005, Aktenzeichen: 9 S 47/03 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 9 S 47/03

Urteil vom 19.07.2005


Leitsatz:Die grundsätzliche Verpflichtung des Staates, einen Beitrag bis zur Höhe des Existenzminimums der Institution Ersatzschulwesen zu leisten (Art 7 Abs. 4 GG), schließt nicht aus, von den privaten Schulträgern auch zu den laufenden Kosten des Schulbetriebs Eigenleistungen zu erwarten, die nicht aus Schulgeldeinnahmen herrühren. Ob jede einzelne als Ersatzschule genehmigte private Schule solche Eigenleistungen erwirtschaften kann, ist grundsätzlich ohne Belang. Die Grenze solch zumutbarer Eigenleistungen kann dann überschritten sein, wenn zur Bestreitung der laufenden Kosten des Schulbetriebs, der im Rahmen des Existenzminimums erforderlich ist, auf Dauer der Einsatz eigenen Vermögens oder eine Kreditfinanzierung erforderlich wird (Anschluss an Senatsurteil vom 12.01.2000 - 9 S 317/98 -, EzB GG Art. 7 Nr. 29).
Rechtsgebiete:GG, LV, PSchG
Vorschriften:GG Art. 7 Abs. 4, LV Art. 14 Abs. 2, PSchG § 17 Abs. 1, PSchG § 18 Abs. 2, PSchG § 18 Abs. 7,
Stichworte:Staatliche Finanzhilfe, Privatschule, Ersatzschule, Berufsschule, Berufskolleg, Zuschuss, Schulgeld, Eigenleistung,
Verfahrensgang:VG Sigmaringen 4 K 2627/00 vom 05.11.2002

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 19.07.2005, Aktenzeichen: 9 S 47/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 19.07.2005, 9 S 47/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum