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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 14.12.2001, Aktenzeichen: 8 S 375/01 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 8 S 375/01

Urteil vom 14.12.2001


Leitsatz:1. Eine öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs eines Bauleitplans, in der das Plangebiet lediglich durch die Auflistung der Flurstücknummern der ganz oder teilweise betroffenen Grundstücke kenntlich gemacht wird, genügt nicht der ihr zugedachten Funktion, bei interessierten Bürgern einen "Befassungsanstoß" auszulösen.

2. Vor Ablauf der Rügefrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hat das Gericht die von dieser Vorschrift erfassten Verfahrensfehler von Amts wegen zu berücksichtigen.

3. Die Bekanntmachung eines wiederholten Satzungsbeschlusses setzt die Rügefristen des § 215 Abs. 1 BauGB erneut in Lauf.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2, BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BauGB § 215 Abs. 1,
Stichworte:Bebauungsplan, Entwurf, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, "Anstoßwirkung", Auflistung von Flurstücknummern, Verfahrensfehler, Prüfung von Amts wegen, Rügefristen,

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