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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 14.12.2000, Aktenzeichen: 5 S 2716/99 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 5 S 2716/99

Urteil vom 14.12.2000


Leitsatz:1. Es kann abwägungsfehlerfrei sein, wenn sich die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Alternativenprüfung aus Kostengründen als "zentralem Argument" für eine Planungsalternative (hier: Ortsumgehung) entscheidet, obwohl diese im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft und die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe erheblich nachteiliger ist als eine insoweit schonendere, aber erheblich teurere Variante (hier: Tunnellösung).

2. Zur Schätzung der Kosten, wenn diese im Rahmen der Alternativenprüfung das "zentrale Argument" für das planfestgestellte Vorhaben sind.

3. Zur Wahrunterstellung einer Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe.
Rechtsgebiete:FStrG
Vorschriften:FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, FStrG § 17 Abs. 6c Satz 1,
Stichworte:Bundesstraße, Alternativenprüfung, Kosteninteresse, Kostenschätzung, Landwirtschaftliche Betriebe, Existenzgefährdung, Wahrunterstellung,

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