JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 14.12.2000, Aktenzeichen: 5 S 2716/99
| Leitsatz: | 1. Es kann abwägungsfehlerfrei sein, wenn sich die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Alternativenprüfung aus Kostengründen als "zentralem Argument" für eine Planungsalternative (hier: Ortsumgehung) entscheidet, obwohl diese im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft und die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe erheblich nachteiliger ist als eine insoweit schonendere, aber erheblich teurere Variante (hier: Tunnellösung). 2. Zur Schätzung der Kosten, wenn diese im Rahmen der Alternativenprüfung das "zentrale Argument" für das planfestgestellte Vorhaben sind. 3. Zur Wahrunterstellung einer Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe. |
| Rechtsgebiete: | FStrG |
| Vorschriften: | FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, FStrG § 17 Abs. 6c Satz 1, |
| Stichworte: | Bundesstraße, Alternativenprüfung, Kosteninteresse, Kostenschätzung, Landwirtschaftliche Betriebe, Existenzgefährdung, Wahrunterstellung, |
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