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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 11.07.2002, Aktenzeichen: 13 S 1111/01 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 13 S 1111/01

Urteil vom 11.07.2002


Leitsatz:1) Nach der Übergangsregelung des § 102a AuslG i.d.F. vom 9.1.2002 (n.F.) sind die Ausschlussgründe des § 86 Nr. 2 und 3 AuslG i.d.F. vom 15.7.1999 (n.F.) auch auf bis zum 16.3.1999 gestellte Einbürgerungsanträge anzuwenden. Darin liegt keine rechtsstaatlich unzulässige Rückwirkung.

2) Auch nach dem auf dem 8. Parteikongress der PKK gefassten Beschluss, alle Aktivitäten im Namen der PKK einzustellen und den KADEK (Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans) zu gründen, sowie nach der "Auflösung" der ERNK und "Gründung" der an ihre Stelle tretenden YDK (Kurdische Demokratische Volksvereinigung) ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nicht hinreichend glaubhaft, dass sich diese Organisationen von den bisherigen, gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten und durch die Anwendung von Gewalt und darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Bestrebungen der PKK abgewandt haben.

3) Ein Einbürgerungsbewerber, der in der Vergangenheit in § 86 Nr. 2 AuslG n.F. angesprochene, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtete und durch die Anwendung von Gewalt und darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdende Bestrebungen der PKK unterstützt hat, hat sich nicht glaubhaft von diesen Bestrebungen abgewandt, wenn er weiterhin kontinuierlich an politischen Veranstaltungen einer Vorfeldorganisation der PKK (bzw. der KADEK oder der YDK) teilnimmt.
Rechtsgebiete:AuslG, StAG
Vorschriften:AuslG § 102a, AuslG § 86 Nr. 2, StAG § 9, StAG § 8,
Stichworte:erleichterte Einbürgerung, rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot, Übergangsregelung, Ausschlussgrund, Unterstützung sicherheitsrelevanter Bestrebungen, tatsachengestützter Verdacht, PKK, ERNK, Nachfolgeorganisation, KADEK, YDK,
Verfahrensgang:VG Stuttgart 7 K 4973/99 vom 25.10.2000

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