JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 11.04.2002, Aktenzeichen: A 2 S 712/01
| Leitsatz: | Sind die Bindungen irakischer Staatsangehöriger aus dem Zentralirak in das verfolgungsfreie Gebiet im Nordirak in Bezug auf die Verschaffung des notwendigen Existenzminimums nicht für die Annahme einer ausreichenden kurdischen Solidarität ihnen gegenüber geeignet, steht dies der Annahme einer inländischen Fluchtalternative in den autonomen Gebieten des Nordirak nicht entgegen. Sie können dort nämlich bei ihrer Rückkehr durch Hilfsorganisationen und lokale Behörden in einer Weise versorgt werden, die zumindest zu keiner Verschlechterung ihrer allgemeinen Lebensumstände gegenüber den Zuständen im Zentralirak führen würde. |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 51 Abs. 1, AuslG § 53 Abs. 4, AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1, AuslG § 53 Abs. 6 Satz 2, |
| Stichworte: | Irak, Asylantrag, inländische Fluchtalternative, Nordirak, |
| Verfahrensgang: | VG Karlsruhe A 10 K 13504/98 vom 29.02.2000 |
Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 11.04.2002, Aktenzeichen: A 2 S 712/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 11.04.2002, A 2 S 712/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum