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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 11.04.2002, Aktenzeichen: A 2 S 712/01 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: A 2 S 712/01

Urteil vom 11.04.2002


Leitsatz:Sind die Bindungen irakischer Staatsangehöriger aus dem Zentralirak in das verfolgungsfreie Gebiet im Nordirak in Bezug auf die Verschaffung des notwendigen Existenzminimums nicht für die Annahme einer ausreichenden kurdischen Solidarität ihnen gegenüber geeignet, steht dies der Annahme einer inländischen Fluchtalternative in den autonomen Gebieten des Nordirak nicht entgegen. Sie können dort nämlich bei ihrer Rückkehr durch Hilfsorganisationen und lokale Behörden in einer Weise versorgt werden, die zumindest zu keiner Verschlechterung ihrer allgemeinen Lebensumstände gegenüber den Zuständen im Zentralirak führen würde.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 51 Abs. 1, AuslG § 53 Abs. 4, AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1, AuslG § 53 Abs. 6 Satz 2,
Stichworte:Irak, Asylantrag, inländische Fluchtalternative, Nordirak,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe A 10 K 13504/98 vom 29.02.2000

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