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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 10.11.2005, Aktenzeichen: 2 S 913/05 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 2 S 913/05

Urteil vom 10.11.2005


Leitsatz:Wird ein gewerblich genutztes Grundstück durch eine weitere Erschließungsanlage erschlossen, so ist mit Blick auf den Anliegergebrauch die Möglichkeit einer Zufahrt von der weiteren Erschließungsanlage dem Grunde nach gefordert, auch wenn eine Zufahrt zur ersterschließenden Straße bereits vorhanden ist. In diesem Fall kann unter dem Gesichtspunkt des schutzwürdigen Vertrauens der anderen Anlieger an der Einbeziehung dieses Grundstücks in die Aufwandsverteilung die Zugangsmöglichkeit als Voraussetzung für dessen Erschlossensein ausreichen.
Rechtsgebiete:GG, BauGB
Vorschriften:GG Art. 14, BauGB § 131,
Stichworte:Erschlossensein, Gewerbegrundstück, Anliegergebrauch, Zufahrtsmöglichkeit, Vertrauen der anderen Anlieger, Schutzwürdigkeit,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 11 K 1367/03 vom 24.03.2004

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