JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 08.03.2005, Aktenzeichen: 5 S 551/02
| Leitsatz: | 1. Will die Gemeinde einem durch den Erschließungsverkehr für ein geplantes Gewerbegebiet Lärmbetroffenen ein bestimmtes Schutzniveau (hier das eines allgemeinen Wohngebiets entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV) gewährleisten, muss sich ihre Planung an dieser "eigenen Vorgabe" messen lassen. Bei deren Nichteinhaltung ist die Planung (abwägungs-)fehlerhaft. 2. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB kann aus städtebaulichen Gründen auch ein nächtliches Fahrverbot auf einer öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt werden, wie dies nach § 5 Abs. 3 Satz 2 StrG auch als Widmungsbeschränkung "in sonstiger Weise" verfügt werden könnte. Einer straßenrechtlichen Umsetzung bedarf es wegen § 5 Abs. 6 Satz 1 StrG nicht (mehr). 3. Zum straßenverkehrsrechtlichen Begriff des "Anliegers". |
| Rechtsgebiete: | BauGB, StrG |
| Vorschriften: | BauGB § 1 Abs. 6, BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11, StrG § 5 Abs. 3 Satz 2, StrG § 5 Abs. 6 Satz 1, |
| Stichworte: | Gewerbegebiet, Abwägung, Erschließungsverkehr, Lärmbelastung, Schutzniveau, eigene Vorgabe, öffentliche Verkehrsfläche, nächtliches Fahrverbot, Widmungsbeschränkung, verkehrsrechtlicher Anliegerbegriff, |
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