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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 07.02.2003, Aktenzeichen: 8 S 2422/02 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 8 S 2422/02

Urteil vom 07.02.2003


Leitsatz:1. Die Darstellungen eines Flächennutzungsplans stehen einem Vorhaben als öffentlicher Belang nur dann entgegen, wenn sie den vorgesehenen Standort des Vorhabens sachlich und räumlich eindeutig einer anderen Nutzung vorbehalten, diesen Standort also in einer qualifizierten Weise (positiv) anderweitig verplant haben.

2. Das Empirische Modell zur Abschätzung der Immissionshäufigkeiten im Umfeld von Tierhaltungen nach Abshoff und Krause (EMIAK) führt zu zuverlässigen Vorabeinschätzungen, die aufwendige weitere Untersuchungen überflüssig machen können.

3. Ob ein Bauvorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann, ist ausschließlich nach dem Gegenstand des konkreten Genehmigungsverfahrens zu beurteilen; ob eine zu erwartende Folgebebauung zusätzliche Probleme aufwerfen wird, bleibt dagegen außer Betracht.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3,
Stichworte:Schweinezucht, Flächennutzungsplan, schädliche Umwelteinwirkungen, EMIAK-Modell,
Verfahrensgang:VG Sigmaringen 1 K 797/01 vom 09.09.2002

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