JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 06.12.2005, Aktenzeichen: 8 S 314/03
| Leitsatz: | Da die Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet sind, in ihrer Buchführung getrennte Konten für die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung sowie für Aktivitäten außerhalb des Elektrizitätsbereichs zu führen, kann es bei ihnen keine von den Wasserbehörden im Einzelnen nicht überprüfbare konzerninternen Verrechnungspreise geben. Deshalb darf bei der Prüfung der Frage, ob die ungekürzte Erhebung des Wasserentnahmeentgelts die Wettbewerbsfähigkeit erheblich und nachhaltig beeinträchtigt, nicht auf die übergeordnete Konzernebene abgestellt werden. Entscheidend ist das betriebswirtschaftliche Zahlenwerk der entgeltpflichtigen Gesellschaft. |
| Rechtsgebiete: | WG, VwGO, EnWG |
| Vorschriften: | WG § 17a, WG § 17d, VwGO § 114 Satz 2, EnWG § 10, |
| Stichworte: | Wasserentnahmeentgelt, Ermäßigung, Voraussetzungen, Wasserintensive Produktion, Beeinträchtigung Wettbewerbsfähigkeit, Konzernbetrachtung, Stromerzeugung, Transparenz Rechnungslegung, Ermessen, |
| Verfahrensgang: | VG Karlsruhe 4 K 1034/00 vom 13.10.2002 |
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