JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 06.07.2004, Aktenzeichen: 5 S 1706/03
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren eine Gemeinde den Hinweis auf den Einwendungsausschluss in der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen gegen sich gelten lassen muss, wenn die Anhörungsbehörde sie zur Auslegung der Planunterlagen aufgefordert, ihr dabei eine Frist zur Stellungnahme aus ihrem "Aufgabenbereich" gesetzt und auf Antrag der Gemeinde diese Frist später über den Ablauf der Einwendungsfrist hinaus verlängert hat. 2. Das allgemeine Interesse einer Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung (möglichst) verschont zu sehen, reicht für eine Verletzung der Planungshoheit nicht aus (wie BVerwG, Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 127 m.w.N.). Es gibt insoweit kein Gebot eines "interkommunalen Lastenausgleichs". 3. Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer Planfeststellung auf ein wehrfähiges Recht berufen, wenn die Funktionsfähigkeit ihres Straßennetzes nicht nur geringfügig betroffen wird. |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, FStrG, LVwVfG |
| Vorschriften: | GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 28 Abs. 2, VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1, FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2, FStrG § 17 Abs. 4 Satz 1, FStrG § 17 Abs. 4 Satz 2, LVwVfG § 73 Abs. 4 Satz 1, |
| Stichworte: | Autobahn, sechsstreifiger Ausbau, Planfeststellung, PWC-Anlage, Einwendungsausschluss, Abwägung, Alternative, Lärmschutz, Unterbrechung, Gemeindeverbindungsstraße, |
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