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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 06.04.2004, Aktenzeichen: 10 S 1199/03 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 10 S 1199/03

Urteil vom 06.04.2004


Leitsatz:1. Wer nach Anhörung zu einem ihm gegenüber nach § 9 Abs. 2 BBodschG geplanten, den Untersuchungsumfang konkret umreissenden Verwaltungsakt auf Anregung der Behörde mit ihr derart kooperiert, dass er - ohne den Verwaltungsakt abzuwarten - die Untersuchungen in enger Abstimmung zwischen Gutachter und Behörde in Auftrag gibt, kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodschG den Ersatz der ihm entstandenen Gutachtenskosten verlangen, wenn die durchgeführten Untersuchungen den Verdacht nicht bestätigen und er die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu vertreten hat.

2. Einzelfall der Nichtbestätigung des Verdachts bei Prüfwertüberschreitung von PAK bei Auseinanderfallen des Ortes der Probenahme und des Ortes der Beurteilung sowie erfolgter Oberflächenversiegelung.
Rechtsgebiete:BBodSchG, BBodSchV
Vorschriften:BBodSchG § 9 Abs. 2, BBodSchG § 24 Abs. 1 Satz 2, BBodSchV § 8, BBodschV § 4,
Stichworte:Altlastenverdächtige Fläche, Bodenschutz, Ausräumung des Verdachts, Erstattungsanspruch, Gutachtenskosten, Analogie, Nicht förmliches Verwaltungshandeln, Kooperation, PAK, Prüfwert, Grundwasser, Sickerwasser, Bodenversiegelung, Oberflächenbefestigung,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 10 K 87/01 vom 09.04.2003

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