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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 05.04.2006, Aktenzeichen: 8 S 1976/05 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 8 S 1976/05

Urteil vom 05.04.2006


Leitsatz:1. Das öffentliche Interesse an der Wahrung der Ruhe an Sonn- und Feiertagen rechtfertigt den generellen Ausschluss solcher Hubschrauber-Rundflüge außerhalb von Flugplätzen, für die kein öffentliches Interesse spricht, die vielmehr ausschließlich aus einem privaten Erwerbsinteresse heraus erfolgen (hier: Rundflüge zu Werbezwecken einer Einzelfirma).

2. Finden die Rundflüge im Rahmen einer gemeindlichen Veranstaltung statt oder hat die Gemeinde hierfür eine "Patronatserklärung" abgegeben, kann dies ein positives Interesse der Allgemeinheit und damit ein öffentliches Interesse an deren Durchführung indizieren.
Rechtsgebiete:VwGO, LuftVG, LuftVO
Vorschriften:VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, LuftVG § 25, LuftVO § 15,
Stichworte:Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse, Hubschrauber, Rundflug, Flugplatzzwang, Außenstarterlaubnis, Ermessen,

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