JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 05.04.2006, Aktenzeichen: 8 S 1737/05
| Leitsatz: | 1. Widerspricht ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nur teilweise und kann es tatsächlich auch ohne diesen nicht genehmigungsfähigen Teil realisiert werden, ohne seine Identität zu verlieren, besteht Anspruch auf eine entsprechende Teilgenehmigung. 2. Die Baurechtsbehörde kann die Baugenehmigung jedoch auch in diesen Fällen insgesamt versagen, wenn sich aus den Antragsunterlagen oder sonstigen Umständen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Bauherr nicht beabsichtigt, nur den genehmigungsfähigen Teil seines Vorhabens zu verwirklichen. |
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Vorschriften: | LBO § 58 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Bauantrag, Bauvorhaben, Identität, Teilung, Teilgenehmigung, Bauherr, Absicht, |
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