Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 03.05.2006, Aktenzeichen: 9 S 778/04 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 9 S 778/04

Urteil vom 03.05.2006


Leitsatz:1. Die nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen Schutzausrüstungen für Lehrer (hier: Sicherheitsschuhe für einen Technischen Lehrer) sind "übrige Schulkosten" im Sinne von § 15 Abs. 2 und 3 FAG und daher vom zuständigen Schulträger zu beschaffen.

2. Bei der Auswahl der Schutzausrüstungen ist der Schulträger jedoch weitgehend frei und nur insoweit gebunden, als allgemeine Regelungen, wie etwa vorgegebene Sicherheitsstandards oder DIN-Vorschriften, seine Auswahlentscheidung einschränken. Eine Verpflichtung zur Anschaffung von Sonderausstattungen, die durch die individuelle Hilfsbedürftigkeit einzelner Lehrer bedingt ist, besteht für den Schulträger grundsätzlich nicht; diese Mehrkosten hat das Land als Dienstherr und "Arbeitgeber" des betreffenden Lehrers zu tragen.
Rechtsgebiete:FAG, SchLVO, SchulG, BGB, ArbSchG, LBG ArbSchVO
Vorschriften:FAG § 15, SchLVO § 1, SchulG § 48 Abs. 2, BGB § 677, BGB § 683, ArbSchG § 18, LBG ArbSchVO § 1,
Stichworte:Schullastenausgleich, Schullastenverordnung, Beamten-Arbeitsschutzverordnung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Erstattungsanspruch, Schulkosten, Schutzausrüstung, Sicherheitsschuhe, Maßschuhe, Fürsorgepflicht, Arbeitgeber, Dienstherr,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 12 K 691/02 vom 19.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 03.05.2006, Aktenzeichen: 9 S 778/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 03.05.2006, 9 S 778/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum