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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 13 S 1137/08 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 13 S 1137/08

Beschluss vom 29.05.2008


Leitsatz:1. Der Staatsangehörigkeitserwerb nach § 3 Abs. 2 StAG setzt voraus, dass der Betreffende noch im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift am 28.8.2007 von den Behörden "als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist", die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger also bis zu diesem Zeitpunkt angedauert hat.

2. Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Abs. 2 StAG ist die Schaffung eines konkreten Vertrauenstatbestands durch deutsche Behörden im konkreten Einzelfall erforderlich. Allein eine allgemeine jahrelange Verwaltungspraxis in anderen Fällen genügt hingegen nicht.
Rechtsgebiete:StAG
Vorschriften:StAG § 3 Abs. 2,
Stichworte:Einzelfall, Ersitzung, Erwerb, Staatsangehörigkeit, Vertrauensschutz, Verwaltungspraxis,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe, 6 K 587/08 vom 09.04.2008
Rechtskraft:ja

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