JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Beschluss vom 29.05.2007, Aktenzeichen: 11 S 2093/06
| Leitsatz: | 1. § 26 Abs. 4 AufenthG verlangt nicht, dass die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind. Der Wegfall einer Erteilungsvoraussetzung nach den §§ 22 bis 25 AufenthG steht der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG daher nicht von vornherein entgegen, solange der Ausländer noch im Besitz der Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes ist. Er kann allerdings möglicherweise ein Gesichtpunkt bei der Ausübung des nach dieser Vorschrift eröffneten Ermessens sein. 2. Die Formulierung "seit sieben Jahren" in § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erfordert einen ununterbrochenen Besitz des Aufenthaltstitels während des gesamten Zeitraums, wobei zur Berechnung der Sieben-Jahres-Frist auf den Zeitpunkt des Ablaufs der letzten Aufenthaltserlaubnis abzustellen ist. 3. Nach § 102 Abs. 2 AufenthG sind Zeiten des Besitzes einer Duldung ohne Rücksicht auf den Duldungsgrund und darauf, ob der Ausländer ihn verschuldet hat, und unabhängig davon, ob sie nach dem Aufenthaltsgesetz für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis qualifizieren, anzurechnen. 4. Nach § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG ist die Aufenthaltszeit des der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorangegangenen Asylfolgeantragsverfahrens anrechenbar, wenn der Aufenthalt wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 71 Abs. 1 AsylVfG zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 55 Abs. 1 AsylVfG gestattet war. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG |
| Vorschriften: | AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 35, AufenthG § 101 Abs. 2, AufenthG § 102 Abs. 2, AsylVfG § 55 Abs. 1, |
| Stichworte: | Niederlassungserlaubnis, Übergangsregelung, Aufenthaltsbefugnis, Duldung, Asylfolgeantragsverfahren, Aufenthaltsgestattung, Anrechnung, |
| Verfahrensgang: | VG Karlsruhe 11 K 385/06 vom 18.08.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
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