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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 27.01.2004, Aktenzeichen: 9 S 1343/03 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 9 S 1343/03

Beschluss vom 27.01.2004


Leitsatz:Mit einer unangemeldeten Besichtigung ist eine größtmögliche Effektivität der in § 64 Abs. 1 Satz 1 AMG vorgeschriebenen Überwachung zu erreichen. Sie kann demnach im Rahmen des der Behörde eingeräumten Ermessensspielraums zum Zwecke einer einheitlichen Durchführung durch eine dieses Ermessen zentral konkretisierende und bindende Verwaltungsvorschrift zum Regelfall der Ermessensausübung erklärt werden, ohne freilich bei wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles eine andere Vorgehensweise zu verbieten.
Rechtsgebiete:GG, AMG
Vorschriften:GG Art. 13 Abs. 7, AMG § 64 Abs. 1, AMG § 64 Abs. 3, AMG § 64 Abs. 4 Nr. 1,
Stichworte:Apotheke, Überwachung, Besichtigung, Unangemeldet, Ermessensbindung,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 7 K 3162/01 vom 13.11.2002
Rechtskraft:ja

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