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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 26.08.2003, Aktenzeichen: 14 S 444/03 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 14 S 444/03

Beschluss vom 26.08.2003


Leitsatz:Der Begriff des "spielhallenähnlichen Unternehmens" setzt nicht das Vorliegen eines durch bauliche Elemente abgegrenzten, überwiegend durch den Spielbetrieb geprägten Raumes voraus. Bei Aufstellung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten in einem Flughafengebäude wird dieses Merkmal auch dann erfüllt, wenn durch die Zahl und räumliche Konzentration von Spielgeräten die für die Spielhalle charakteristische animierende Atmosphäre geschaffen wird.
Rechtsgebiete:GewO
Vorschriften:GewO § 33i Abs. 1 Satz 1, GewO § 15 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:Spielhalle, Spielhallenähnliches Unternehmen, Spielhallenerlaubnis,
Verfahrensgang:VG Stuttgart 4 K 5757/02 vom 17.01.2003
Rechtskraft:ja

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