Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 26.05.2008, Aktenzeichen: 2 S 2359/07 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 2 S 2359/07

Beschluss vom 26.05.2008


Leitsatz:Gibt der Widerspruchsführer zu erkennen, dass er an seinem gegen einen Abgabenbescheid gerichteten Widerspruch trotz des während des Widerspruchsverfahrens zur Heilung dieses Bescheids erfolgten Erlasses einer neuen Satzung festhalten will, und erklärt er seinen Widerspruch erst in der Folgezeit für erledigt, kann die Widerspruchsbehörde dies im Rahmen des ihr nach § 80 Abs. 1 S. 5 LVwVfG zustehenden Ermessens zum Anlass nehmen, die Kosten des Widerspruchsverfahrens nicht dem Abgabengläubiger, sondern dem Widerspruchsführer aufzuerlegen.
Rechtsgebiete:LVwVfG
Vorschriften:LVwVfG § 80 Abs. 1 Satz 5,
Stichworte:Widerspruchsverfahren, Kostenentscheidung, Ermessen, Billigkeit, Heilung,
Verfahrensgang:VG Freiburg, 1 K 1849/04 vom 27.07.2007
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss vom 26.05.2008, Aktenzeichen: 2 S 2359/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 26.05.2008, 2 S 2359/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum