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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 24.07.2007, Aktenzeichen: 10 S 306/07 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 10 S 306/07

Beschluss vom 24.07.2007


Leitsatz:1. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach der nur im Verhältnis zu Strafverfahren geltenden Bestimmung des § 3 Abs. 3 StVG nicht gehindert, die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen, auch wenn wegen desselben Sachverhalts ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Auch eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 3 StVG im Verhältnis zu Ordnungswidrigkeiten kommt nicht in Betracht.

2. Zu den Anforderungen an das Trennungsvermögen zwischen Cannabis-Konsum und Verkehrsteilnahme (wie Beschluss v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 -).
Rechtsgebiete:StVG, FeV
Vorschriften:StVG § 3 Abs. 3, FeV § 46 Abs. 1,
Stichworte:Cannabis, Verkehrsteilnahme, Fehlendes Trennungsvermögen, Verhältnis zu Ordnungswidrigkeitsverfahren,
Verfahrensgang:VG Freiburg 1 K 1978/06 vom 22.01.2007
Rechtskraft:ja

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