( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 23.01.2002, Aktenzeichen: 2 S 926/01 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 2 S 926/01

Beschluss vom 23.01.2002


Leitsatz:Den Gemeinden ist die Kompetenz eröffnet, durch Satzung einen erhöhten Steuersatz für das Halten von Kampfhunden festzulegen.

Mit einer solchen Regelung darf auch der Zweck verfolgt werden, das Halten dieser Hunde einzudämmen, ohne dass mit Blick auf eine landesrechtliche Polizeiverordnung die Einheit der Rechtsordnung berührt wäre.

Wird in der Steuersatzung zur Bestimmung des Begriffs "Kampfhund" durch eine unwiderlegbare Vermutung auf ausdrücklich benannte Hunderassen zurückgegriffen, verstößt dies weder gegen die grundrechtlich gewährleistete Handlungsfreiheit oder den Grundsatz der Gleichbehandlung noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Rechtsgebiete:GG, KAG
Vorschriften:GG Art. 105 Abs. 2a, GG Art. 3, KAG § 6 Abs. 3,
Stichworte:Hundesteuer, Kampfhund, Gleichbehandlungsgebot, Unwiderlegliche Vermutung, Lenkungsabgabe, Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, Warenverkehrsfreiheit,

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss vom 23.01.2002, Aktenzeichen: 2 S 926/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/vgh-baden-wuerttemberg/vgh-baden-wuerttemberg-beschluss-vom-23-01-2002-az-2-s-92601

"VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 23.01.2002, 2 S 926/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN