( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 19.03.2003, Aktenzeichen: 13 S 2578/02 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 13 S 2578/02

Beschluss vom 19.03.2003


Leitsatz:1. Gelingt es dem Ausländer über einen Zeitraum von zwei Jahren oder sogar in noch längerer Zeit nicht einmal, die Voraussetzungen für die Aufnahme des angestrebten Fachstudiums (hier: Absolvierung eines Studienkollegs nach Bestehen eines Aufnahmetests) zu erfüllen, ist die Erwartung einer Erreichbarkeit des Aufenthaltszwecks in einem angemessenen Zeitraum im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 AuslG grundsätzlich nicht gerechtfertigt.

2. Eine auf einer Krankheit beruhende längere Studiendauer kann im Einzelfall unschädlich sein, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer der Schluss berechtigt ist, das Studium werde nach Beendigung der Krankheit nunmehr in vertretbarer Zeit abgeschlossen.
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 28 Abs. 2 Satz 2,
Stichworte:Aufenthaltszweck, Studium, Studienkolleg, angemessener Zeitraum,
Verfahrensgang:VG Stuttgart 16 K 4402/02 vom 21.10.2002
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss vom 19.03.2003, Aktenzeichen: 13 S 2578/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/vgh-baden-wuerttemberg/vgh-baden-wuerttemberg-beschluss-vom-19-03-2003-az-13-s-257802

"VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 19.03.2003, 13 S 2578/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN