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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 18.12.2007, Aktenzeichen: 3 S 2107/07 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 3 S 2107/07

Beschluss vom 18.12.2007


Leitsatz:Für die Frage, ob nachbarliche Belange nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO durch geringere Abstandsflächentiefen eines Vorhabens "erheblich" beeinträchtigt werden, sind außer tatsächlichen Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück (hier: außergewöhnlicher Grundstückszuschnitt, nur unerhebliche Einschränkung der Bebaubarkeit) auch rechtliche Besonderheiten in den Blick zu nehmen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn deutlich mindern (hier: Verwirkung des materiellen Abwehrrechts gegen den Standort einer nachträglich genehmigten Lagerhalle aus den 50-er Jahren).
Rechtsgebiete:LBO
Vorschriften:LBO § 5 Abs. 7, LBO § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2,
Stichworte:Unterschreitung der Abstandsfläche, Verwirkung des materiellen Abwehrrechts, Nachbarliche Belange, Erhebliche Beeinträchtigung, Grundstückszuschnitt, Bebaubarkeit, Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 6 K 2270/06 vom 11.07.2007
Rechtskraft:ja

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