( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 17.05.2004, Aktenzeichen: 1 S 914/04 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 1 S 914/04

Beschluss vom 17.05.2004


Leitsatz:1. Ob Paintball-Spiele mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar sind und deshalb wegen Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf der Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel untersagt werden können, ist wegen der damit verbundenen komplexen tatsächlichen und schwierigen rechtlichen Fragen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht verlässlich zu klären.

2. Die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Veranstalters begründet das überwiegende private Interesse an der Suspendierung des Sofortvollzugs der Untersagungsverfügung. Dem öffentlichen Interesse an der Begrenzung des mit Paintball-Spielen verbundenen "Gefahrenpotentials" ist durch Auflagen gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO Rechnung zu tragen.
Rechtsgebiete:GG, PolG, VwGO
Vorschriften:GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, PolG BW § 1 Abs. 1, PolG BW § 3, VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, VwGO § 80 Abs. 5 Satz 4,
Stichworte:Paintball-Spiel, Untersagung, Öffentliche Sicherheit, Öffentliche Ordnung, Menschenwürde, Leben, Summarische Prüfung, Erfolgsaussichten Hauptsache, Interessenabwägung, Wirtschaftliche Existenz, Öffentliches Interesse, Auflagen, Simuliertes Töten, Schusswaffe, Gefahrenpotential,
Verfahrensgang:VG Stuttgart 5 K 597/04 vom 19.02.2004
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss vom 17.05.2004, Aktenzeichen: 1 S 914/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/vgh-baden-wuerttemberg/vgh-baden-wuerttemberg-beschluss-vom-17-05-2004-az-1-s-91404

"VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 17.05.2004, 1 S 914/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN