( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 15.02.2001, Aktenzeichen: 13 S 2500/00 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 13 S 2500/00

Beschluss vom 15.02.2001


Leitsatz:Die Regelung des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation nimmt Bezug auf die im EG-Vertrag geregelten Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit. Ein türkischer Staatsangehöriger, der sich in die Bundesrepublik Deutschland begibt und dort seinen Hauptaufenthalt nimmt, um dort einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und für unbestimmte Dauer Dienstleistungen zu empfangen, macht weder von der Niederlassungsfreiheit noch von der Dienstleistungsfreiheit im Sinne des EG-Vertrages Gebrauch und wird deshalb nicht vom Anwendungsbereich des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls erfasst.
Rechtsgebiete:AuslG, Zusatzprotokoll
Vorschriften:AuslG § 47 Abs. 1, Zusatzprotokoll Art. 41 Abs. 1,
Verfahrensgang:VG Stuttgart 2 K 3955/00 vom 04.10.2000
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss vom 15.02.2001, Aktenzeichen: 13 S 2500/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/vgh-baden-wuerttemberg/vgh-baden-wuerttemberg-beschluss-vom-15-02-2001-az-13-s-250000

"VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - 15.02.2001, 13 S 2500/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN