JuraForum.de > Urteile > VGH-BADEN-WUERTTEMBERG > Beschluss vom 14.02.2000, Aktenzeichen: 8 S 2852/99
| Leitsatz: | 1. § 78 VwVfG ist auf den Fall des Zusammentreffens eines Vorhabens, für das ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, mit einem anderen Vorhaben, für das ein solches Verfahren - obwohl gesetzlich nicht erforderlich - zulässigerweise nach dem Willen der zuständigen Behörde stattfinden soll, entsprechend anzuwenden. 2. Das gerichtliche Verfahren im Falle der Anfechtung des gemäß § 78 Abs. 1 VwVfG ergangenen einheitlichen Planfeststellungsbeschlusses richtet sich entsprechend § 78 Abs. 2 VwVfG - ebenfalls einheitlich - nach den Vorschriften, die für diejenige Anlage gelten, die einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Vorschriften berührt. Der von diesen Vorschriften angeordnete Ausschluß der aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage erfaßt daher die gesamte Klage. |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, LuftVG |
| Vorschriften: | VwVfG § 78, LuftVG § 10 Abs. 6 S. 1, |
| Stichworte: | Planfeststellung, Zusamentreffen mehrer Vorhaben, Zuständigkeit, Verfahren, Anfechtung, gerichtliches Verfahren, Ausschluß der aufschiebenden Wirkung, |
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