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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 14.02.2000, Aktenzeichen: 8 S 2852/99 



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 8 S 2852/99

Beschluss vom 14.02.2000


Leitsatz:1. § 78 VwVfG ist auf den Fall des Zusammentreffens eines Vorhabens, für das ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben ist, mit einem anderen Vorhaben, für das ein solches Verfahren - obwohl gesetzlich nicht erforderlich - zulässigerweise nach dem Willen der zuständigen Behörde stattfinden soll, entsprechend anzuwenden.

2. Das gerichtliche Verfahren im Falle der Anfechtung des gemäß § 78 Abs. 1 VwVfG ergangenen einheitlichen Planfeststellungsbeschlusses richtet sich entsprechend § 78 Abs. 2 VwVfG - ebenfalls einheitlich - nach den Vorschriften, die für diejenige Anlage gelten, die einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Vorschriften berührt. Der von diesen Vorschriften angeordnete Ausschluß der aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage erfaßt daher die gesamte Klage.
Rechtsgebiete:VwVfG, LuftVG
Vorschriften:VwVfG § 78, LuftVG § 10 Abs. 6 S. 1,
Stichworte:Planfeststellung, Zusamentreffen mehrer Vorhaben, Zuständigkeit, Verfahren, Anfechtung, gerichtliches Verfahren, Ausschluß der aufschiebenden Wirkung,

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