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JuraForum.deUrteileVGH-BADEN-WUERTTEMBERGBeschluss vom 14.01.2003, Aktenzeichen: 9 S 2199/02 

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 9 S 2199/02

Beschluss vom 14.01.2003


Leitsatz:1. Hält die Schulaufsichtsbehörde den Besuch einer allgemeinen Schule durch ein behindertes sonderschulpflichtiges Kind zwar für angemessen, setzt dieser Besuch aber nach ihrer Einschätzung die Verwendung der Methode der "gestützten Kommunikation" voraus, so steht damit auch für den Jugendhilfeträger fest, dass die hierzu erforderlichen Maßnahmen zur Ermöglichung oder Erleichterung des Schulbesuchs im Sinne von § 12 Nr. 1 EinglVO erforderlich und geeignet sind. Dem Jugendhilfeträger verbleibt die Prüfung, ob die Aufgabe der Eingliederungshilfe generell - unabhängig vom Schulbesuch - erfüllt werden kann (§ 39 Abs. 3 BSHG), ob also die Folgen der autistischen Behinderung auf diesem Wege überhaupt - ohne Rücksicht auf die Besonderheiten gerade des Schullebens - beseitigt oder gemildert werden können.

2. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob über die generelle Eignung der Methode der "gestützten Kommunikation" in der zuständigen Fachwissenschaft Einigkeit oder aber Streit besteht. Entscheidend ist allein, ob die fragliche Methode im konkreten Einzelfall geeignet erscheint, die Folgen der Behinderung zu beseitigen oder zu mildern.

3. Ist die Eignung der Methode im konkreten Einzelfall zweifelhaft, so darf der Jugendhilfeträger eine genaue Begutachtung verlangen und gegebenenfalls die Maßnahme zunächst erproben, ehe er sie auf Dauer stellt. Bleibt die Methode im Einzelfall zwar nicht wirkungslos, ist sie aber nur von geringem Nutzen oder ist sie mit Nachteilen für den Behinderten verbunden, so darf er die Gewährung der Hilfe von einer Abwägung der Vor- und Nachteile abhängig machen.
Rechtsgebiete:SGB VIII, BSHG, EinglVO, SchG
Vorschriften:SGB VIII § 10, SGB VIII § 35a, BSHG § 39, BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 4, EinglVO § 12, SchG § 15, SchG § 82 Abs. 2, SchG § 83,
Stichworte:Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Gestützte Kommunikation, Kommunikationshelfer, Schulbegleiter, angemessene Schulbildung,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe 8 K 2866/02 vom 03.09.2002
Rechtskraft:ja

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